Nach Dunkelgelb klettern bei einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“ Bußgelder und Punktekonto in die Höhe
By TRD Pressedienst Blog News Portal (TRD/MID) Die Ampel zeigt „Gelb“. Jetzt gibt mancher Autofahrer noch mal kräftig Gas. Und schon saust der Wagen bei Rot über die Kreuzung. Rot sieht dann auch die Polizei. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage wurden 8,0 Prozent der Autofahrer schon mal bei Rot erwischt und mussten ein Bußgeld zahlen. Ob Ampel übersehen oder allein auf der Straße – ob bewusst oder aus Versehen, wer bei „Dunkelgelb“ noch schnell fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Es drohen außerdem empfindliche Strafen von Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zur Haftstrafe. Mit welchen Konsequenzen genau zu rechnen ist, erklärt Kfz-Versicherungsexperte und Jurist Frank Bärnhof. Für die Strafe entscheidend bei einem Rotlichtverstoß ist die Dauer der Rotphase bei Deliktfeststellung – zum Beispiel durch ein Ampelblitzgerät. Zeigte die Ampel vor weniger als einer Sekunde noch Gelb, sind 90 Euro zu zahlen, dazu gibt es noch einen Punkt in Flens