(TRD/MID) Die Ampel zeigt „Gelb“. Jetzt gibt mancher Autofahrer noch
mal kräftig Gas. Und schon saust der Wagen bei Rot über die Kreuzung.
Rot sieht dann auch die Polizei. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage
wurden 8,0 Prozent der Autofahrer schon mal bei Rot erwischt und mussten
ein Bußgeld zahlen.
Ob Ampel übersehen oder allein auf der Straße – ob bewusst oder aus
Versehen, wer bei „Dunkelgelb“ noch schnell fährt, gefährdet nicht nur
sich, sondern auch andere. Es drohen außerdem empfindliche Strafen von
Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zur Haftstrafe. Mit welchen
Konsequenzen genau zu rechnen ist, erklärt Kfz-Versicherungsexperte und
Jurist Frank Bärnhof.
Für die Strafe entscheidend bei einem Rotlichtverstoß ist die Dauer
der Rotphase bei Deliktfeststellung – zum Beispiel durch ein
Ampelblitzgerät. Zeigte die Ampel vor weniger als einer Sekunde noch
Gelb, sind 90 Euro zu zahlen, dazu gibt es noch einen Punkt in
Flensburg. Wurden dabei noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt
das Bußgeld auf 200 Euro. Zusätzlich drohen noch ein einmonatiges
Fahrverbot und insgesamt zwei Punkte. Kam es außerdem zu einer
Sachbeschädigung, sind sogar 240 Euro fällig.
War die Ampel eben nicht „Dunkelgelb“, sondern schon länger als eine
Sekunde Rot, wird es richtig teuer. In dem Fall spricht man von einem
„qualifizierten Rotlichtverstoß“. Hier sind sofort 200 Euro fällig,
gepaart mit einem Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte für das
Verkehrssünderkonto inklusive. Wurden dazu noch andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet, kommen ein Bußgeld von 320 Euro auf den
Fahrer zu, plus zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
Bei einer Sachbeschädigung klettert die Strafe
auf 360 Euro. Frank Bärnhof: „Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer
steigt mit Dauer der Rotlichtphase stark an. Entsprechend steigt auch
das Strafmaß, das kann bis zum Führerscheinentzug und einer
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gehen.“
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