Steuerentlastungen für elektrische Dienstfahrzeuge
By (TRD) Pressedienst Blog News Portal 2018 Für E-Autos als Dienstwagen sollen künftig Steuerentlastungen greifen. © Mirko Stepan / mid/ TRDmobil (TRD/MID) Der Finanzausschuss hat über die Änderung steuerlicher Vorschriften abgestimmt. Unter anderem soll das steuerfreie Jobticket wieder eingeführt werden und für E-Dienstwagen die 0,5-Prozent-Regel gelten. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion teilt mit, dass mit dem steuerfreien Jobticket Zahlungen von Arbeitgebern für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ihrer Beschäftigten für den Arbeitsweg künftig von Steuern befreit sind. Pendler sollen so animiert werden, statt des eigenen Autos die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Geändert wird auch die Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen: Statt 1 Prozent werden für diese Fahrzeuge, die von 2019 bis 2021 angeschafft werden, nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises bei der sog. Dienstwagenbesteuerung angesetzt. Hybride müssen allerdings einen