
Für E-Autos als Dienstwagen sollen künftig Steuerentlastungen greifen.
© Mirko Stepan / mid/ TRDmobil
(TRD/MID) Der Finanzausschuss hat über die Änderung steuerlicher
Vorschriften abgestimmt. Unter anderem soll das steuerfreie Jobticket
wieder eingeführt werden und für E-Dienstwagen die 0,5-Prozent-Regel
gelten.
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion teilt mit, dass mit dem steuerfreien
Jobticket Zahlungen von Arbeitgebern für die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel ihrer Beschäftigten für den Arbeitsweg künftig von
Steuern befreit sind. Pendler sollen so animiert werden, statt des
eigenen Autos die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Geändert wird auch die Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und
Hybridfahrzeugen: Statt 1 Prozent werden für diese Fahrzeuge, die von
2019 bis 2021 angeschafft werden, nur noch 0,5 Prozent des
Bruttolistenpreises bei der sog. Dienstwagenbesteuerung angesetzt.
Hybride müssen allerdings einen Höchstwert an Schadstoffausstoß
einhalten und eine Mindeststrecke von derzeit 40 Kilometer rein
elektrisch zurücklegen können.
Ebenfalls steuerfrei ist die Überlassung von betrieblichen
Fahrrädern. Stellt der Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte – aber auch für private Fahrten – ein Fahrrad zur
Verfügung, dann ist dies zukünftig steuerfrei, so die
Bundestagsfraktion. Die Regelung gelte auch für E-Bikes.
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