(TRD/MID) Der Diesel-Wahnsinn in Deutschland greift
immer weiter um sich. Jetzt aber wird in der Fahrverbots-Debatte eine
neue Dimension erreicht. Denn nach zahlreichen Innenstädten sollen
Diesel-Fahrzeuge erstmals auch auf der Autobahn aus dem Verkehr gezogen
werden.
Im Fall von Essen und Gelsenkirchen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt. Foto: Hankook/TRDmobil
Doch der Reihe nach: Die Städte Essen und Gelsenkirchen müssen wegen
starker Luftverschmutzung entlang mehrerer Straßen Fahrverbote für
ältere Dieselautos verhängen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Das
hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die „Blaue
Umweltzone“ soll in 18 der 50 Stadtteilen der Ruhrgebietsstadt gelten.
Die Richter verpflichteten das Land NRW, entsprechende Regelungen in den
Luftreinhalteplan aufzunehmen.
Das Fahrverbot für Essen betrifft auch Teile der A40. Die Autobahn
führt quer durchs Ruhrgebiet und ist die wohl wichtigste Verbindung für
Pendler und Transport. Die Luftbelastung durch den Autobahnverkehr lasse
sich vermutlich nur durch Einbeziehung der Strecke in die Umweltzone
reduzieren, sagt die Vorsitzende der zuständigen 8. Kammer, Margit
Balkenhol.
Das Gericht bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli
2019 an nur noch Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom
1. September an dann nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse 6 fahren
dürfen. In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1.
Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende
soll es Ausnahmen geben.
Es ist die erste Sperre, die im verkehrsreichen Ruhrgebiet verhängt
wird – und das erste Fahrverbot für eine Autobahn. Zuvor hatten Gerichte
Fahrverbote in Großstädten wie Berlin und Frankfurt verhängt, die 2019
greifen sollen. In Hamburg sind bereits einzelne Straßen für ältere
Dieselautos gesperrt.
Im Fall von Essen und Gelsenkirchen hat die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt.
Zum zweiten Mal hat der Verein binnen weniger Tage Erfolg. Zuvor hatte
ein Gericht bereits Sperren für Köln und Bonn verhängt.
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